Sehr geehrter Herr Landrat Schade,
am 6. August 2016 ist das Integrationsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem ein Anspruch auf Duldung für die Dauer einer Berufsausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Durch die neue Regelung und die Definition eines Duldungsanspruchs sollte für Geduldete und Ausbildungsbetriebe Rechtssicherheit hinsichtlich des Verbleibs in Deutschland geschaffen werden. Für Geduldete bedeutet die Regelung, dass sie während einer Ausbildung nicht mehr abgeschoben werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen haben im Ennepe-Ruhr-Kreis seit 2016 eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten?
2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wurden seit 2016 von der Ausländerbehörde abgelehnt und mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt?
3. Werden Geflüchtete, die während des Asylverfahrens einen Ausbildungsplatz erhalten, aufgefordert eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie sich verpflichten die Ausbildung freiwillig zu beenden, falls ihr Antrag abgelehnt wird?
4. Bei wie vielen Personen, die eine sogenannte EQ (Einstiegsqualifizierung) besuchen und Aussicht auf eine daran anschließende Berufsausbildung haben, wurde eine Ausbildungsduldung ausgestellt?