Neben der behördlichen Unterbringung besteht auch für Privatpersonen die Möglichkeit Flüchtlinge zuhause aufzunehmen. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie gestaltet sich die Kostenerstattung durch die Kommunen im Falle der Privatunterbringung?

Welche finanziellen Unterstützungen erhalten die Flüchtlinge im Fall der Privatunterbringung?

Gibt es von Seiten des Kreises diesbezüglich einheitliche, verbindliche Regelungen?