Die Satzung des Kreisverbandes
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Das Frauenstatut von BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN
Die Verwirklichung der Rechte und Interessen der Frauen ist selbstverständlicher Bestandteil der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Gleichberechtigung und Mitbestimmung der Frauen werden formal und organisatorisch durch das Frauenstatut und die in ihm verankerten Regelungen gewährleistet. Wesentlich ist die Mindestparität von Frauen in allen Parteigremien und auf Wahllisten und die Förderung von Frauen innerhalb der Gremien und Strukturen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Von dem Begriff “Frau” werden alle erfasst, die sich so definieren. Weiterlesen…

