Anfrage zur Ausschreibung neuer Fahrzeuge für die Linie S5/S8
Im Rahmen der Ausschreibung neuer Wagen für die Linie S5/S8 ist ohne Information der betroffenen Kommunen eine niedrige Fußbodenhöhe ausgeschrieben worden, mit der Begründung, dass es behindertengerechte Toiletten nur in niedrigen Zügen gibt.
Das bedeutet, dass an einigen Bahnhöfen die Bahnsteighöhe nicht geeignet ist. So wurde der Bahnhof der Stadt Wetter (Ruhr) einschließlich der Zugänge vor wenigen Jahren behindertengerecht umgebaut. Der Zugang zum Bahnsteig ist barrierefrei über Rampen möglich. Die Bahnsteighöhe wurde S-Bahn-gerecht angelegt. In diese Maßnahme sind auch erhebliche Mittel aus Landesförderung geflossen. Die Anschaffung von Fahrzeugen mit einer anderen Einstiegshöhe würde diese Bemühungen und den Einsatz öffentlicher Mittel konterkarieren. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es am Bahnhof Wetter nicht möglich ist eine Einstiegshilfe anzufordern.
Aus der Liste der Bahnhöfe, bei denen die Einstiegshöhe zukünftig passen würde, geht hervor, dass es sich zumindest in einigen Fällen um Bahnhöfe handelt, die nicht barrierefrei zugänglich sind (z.B. Hagen Wehringhausen und Gevelsberg-Knapp). Es würde dann zwar der Ein- und Ausstieg passen; der Zugang zum Bahnhof wäre aber durch Treppen verwehrt. Damit würden sich auch flächendeckend für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten zur Nutzung der S-Bahn verschlechtern.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchte daher im Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft und Verkehr von der Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr Auskunft zu folgenden Fragen:
Was kann unternommen werden, um die Ausschreibungsentscheidung rückgängig zu machen?
Kann die Ausschreibung aufgrund der unterbliebenen Beteiligung der Behindertenbeauftragten angefochten werden?