Alternativantrag Beschwerdemanagement

Alternativantrag Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Landrat Schade,

die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD im Kreistag bitten in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarktpolitik am 7.06.2018 um die Beratung des folgenden Antrag zum Tagesordnungspunkt 7 „ Öffentliche Beschwerden über das Jobcenter“.

1. Zum Beschwerdemanagement erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht über die Arbeit des zentralen Beschwerdemanagements, der sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte aufgreift. Ein Entwurf dieses Berichts wird noch in 2018 im Ausschuss für Arbeitsmarktpolitik vorgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neubeschaffung einer Fachsoftware dafür Sorge zu tragen, dass vermehrt online und e-government Lösungen ermöglicht werden.

Begründung:

1. Eine umfängliche systematische Erfassung und Darstellung aller Beschwerden bindet unverhältnismäßig viele Ressourcen und führt nur zu begrenzten zusätzlichen Erkenntnissen.

Machbar und möglich erscheint eine systematische quantitative Erfassung und Darstellung der Beschwerden, die im zentralen Beschwerdemanagement auflaufen. Weiter ist eine qualitative Darstellung der Beschwerdesituation im gesamten Jobcenter wünschenswert und erkenntnisbringend. Eine Differenzierung nach den Standorten ist in externen Darstellungen nicht zielführend.

2. Die Verwaltung arbeitet gerade daran, ein neues, modernes und leistungsfähigeres EDV Fachverfahren zu beschaffen. Dazu wurde im Ausschuss für Arbeitsmarkt berichtet. Ziel ist es, das neue Verfahren im Jahr 2019 im Praxiseinsatz zu haben. Dieses Verfahren wird dann Elemente des e-governments ermöglichen.

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten erscheint allein die Online-Terminvereinbarung möglich.

Wünschenswerte Online-Angebote zum jetzigen Zeitpunkt ohne Systemintegration einzubauen, führen zu erheblichem vermeidbarem Mehraufwand und stellen allenfalls eine Notlösung dar.

NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte

NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte

Interessenbekundung für eine Teilnahme am Förderprogramm „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.09.2016:

Gegenwärtig erleben wir mit der Zuwanderung von geflüchteten Menschen eine einzigartige Solidarität, aber auch ein Erstarken rechtsextremer Propaganda sowie rassisch motivierte Straftaten. Unser entschiedenes Engagement für eine demokratische, weltoffene Gesellschaft, gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist wichtiger denn je“, so äußerte sich Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, im Juli 2016 gegenüber der Presse. Im Jahr 2015 wurden in NRW 4.437 Straftaten in der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ erfasst (+35% gegenüber 2014). Auch wenn in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises bisher nur vereinzelt entsprechende Vorfälle bekannt geworden sind und sich diese eher auf die umliegenden Großstädte konzentrieren, sollte das Gefahrenpotenzial nicht unterschätzt werden.

Dieses zeigen auch die Erfolge von rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Parteien bei den Kommunalwahlen 2014 im Ennepe-Ruhr-Kreis. So konnte die AfD in den Kreistag (3,6%, 2 Mandate) und in die Räte der Städte Ennepetal (4,7%, 2 Mandate) und Wetter/Ruhr (5,1%, 2 Mandate) einziehen. In Witten ist die rechtsextremistische Partei Pro NRW (2,8%, 2 Mandate) im Rat vertreten. Daher ist die die Stärkung der Demokratie und die Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine notwendige Aufgabe.

Am 10. Mai 2016 hat die Landesregierung das „Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ auf den Weg gebracht (www.nrweltoffen.de). Das Ziel ist es, bereits bestehende Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus besser aufeinander abzustimmen und insbesondere die präventive Arbeit zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt auf der engen Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure. Neben der Landesebene kommt dabei gerade auch der kommunalen Ebene große Bedeutung zu. Deshalb stellt das Land zusätzlich 2 Mio. Euro zur Verfügung, um die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu unterstützen.

In einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums werden Kreise und kreisfreie Städte aufgefordert, integrierte lokale Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus und Rassismus umzusetzen oder zu entwickeln. Der Aufruf richtet sich damit ausdrücklich auch an die Kommunen, die wie der Ennepe-Ruhr-Kreis bisher noch keine entsprechenden Prozesse eingeleitet haben. Lediglich Witten und Gevelsberg beteiligen sich an dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger ist der Kreis. Da die Einbindung weiterer öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure Teil des Konzepts ist, können jedoch Mittel oder Teile der Mittel an Dritte weitergeleitet werden. In diesem Zusammenhang würde sich die Einbeziehung der drei Volkshochschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis anbieten, die als interkommunale Träger politischer Bildung/Erwachsenenbildung über wertvolle Erfahrungen und Ressourcen verfügen.

Ziel ist es, in einem strukturierten Verfahren unter Einbeziehung aller relevanten öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten. Dazu muss der Kreistag spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung einen Beschluss fassen. Zuvor ist aber die Abgabe einer Interessenbekundung erforderlich. Sie umfasst die Vorlage eines schriftlichen Konzepts zu folgenden Punkten:

1)     Bisherige Erfahrungen in der Rechtsextremismus-/Rassismusprävention,

2)     Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten,

3)     Entwicklungsstand bzgl. eines Handlungskonzepts,

4)     Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure,

5)     Ausgangsanalyse/Handlungsbedarfe,

6)     Zielformulierung/Maßnahmenentwicklung bzw. -umsetzung,

7)     Ausführliche Beschreibung zu den beabsichtigten Maßnahmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 Euro pro Haushaltsjahr begrenzt. Es ist beabsichtigt die Förderung bis zum 31.12.2018 zu bewilligen. Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 1.1.2017.

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und insbesondere den Volkshochschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis eine Interessenbekundung zum Förderaufruf „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ abzugeben.

Verbraucherberatung

Verbraucherberatung

Bilanz nach einem Jahr Verbraucherberatung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Sehr geehrter Herr Landrat Schade,

die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag beantragen für den Kreisausschuss am 26.09.2016 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Berichterstattung zur Bilanz der Verbraucherberatung im Ennepe-Ruhr-Kreis“.

Nach einem Jahr Verbraucherberatung im Ennepe-Ruhr-Kreis mit der Beratungsstelle in Witten und  der Nebenstelle in Ennepetal bitten wir zu diesem Tagesordnungspunkt um einen Bericht durch die Verbraucherberatung.

Gegen den Betrieb der AKWs Tihange und Doel

Gegen den Betrieb der AKWs Tihange und Doel

Unterstützung der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb der AKWs Tihange und Doel

Sehr geehrter Herr Landrat Schade,

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag bitten die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die StädteRegion Aachen in ihrer Klage gegen den Betrieb der Atomkraftwerke in Tihange und Doel in Belgien unterstützt werden kann.

Begründung:

In Belgien, etwa 60 km westlich der Stadt Aachen, betreibt der Energiekonzern Electrabel das Atomkraftwerk Tihange mit insgesamt drei Blöcken sowie bei Antwerpen das Atomkraftwerk Doel mit vier Blöcken. In den letzten Jahren ist es in den beiden Anlagen zu einer Vielzahl von Störfällen gekommen:

Etliche Male mussten die verschiedenen Reaktoren infolge von Bränden, Ausfall von Pumpen usw. notabgeschaltet werden. Ein Abklingbecken verliert in Tihange seit Jahren radioaktives Wasser, ohne dass die Ursache geklärt wäre. Auf dem Gelände des Atomkraftwerks Tihange wurde eine scharfe Bombe aus dem 1. Weltkrieg gefunden. Mitarbeiter des Kontrollraums des Atomkraftwerks wurden wegen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften vom Dienst suspendiert. Alle 1000 Mitarbeiter des Atomkraftwerks mussten wegen mangelhafter Sicherheitskultur zu Nachschulungen. Im Atomkraftwerk Doel gab es 2014 einen Sabotageakt von Mitarbeitern, der zur Notabschaltung eines Blocks führte und bis heute nicht aufgeklärt ist.

Besonders problematisch sind darüber hinaus zwei politische Entscheidungen:

· Die belgische Regierung hat den Weiterbetrieb der Blöcke Tihange 2 und Doel 3 genehmigt, obwohl die Druckbehälter dieser Reaktoren tausende Risse aufweisen. Die Ursache der Risse ist umstritten und selbst atomkraftbefürwortende Fachleute halten den Weiterbetrieb dieser Reaktoren für unverantwortlich. Der Druckbehälter ist das entscheidende Bauteil zum Schutz der Umgebung vor Radioaktivität.

· 2014 beschloss die belgische Regierung die ältesten Reaktorblöcke Tihange 1 und Doel 1 und 2 (Inbetriebnahme 1975) nicht – wie seit 2003 geplant – 2015 stillzulegen,

sondern die Laufzeiten um zehn Jahre bis 2025 zu verlängern. Diese Reaktorblöcke gehören zu den ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken Europas.

Gegen den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel gibt es nicht nur in Belgien, sondern auch in den Niederlanden und Deutschland erheblichen Widerstand. Im Falle eines Unfalls würde austretende Radioaktivität bei den vorherrschenden Westwindlagen nach Deutschland und in die Niederlande getragen.

Die StädteRegion Aachen hat deshalb beschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um gegen Tihange vorzugehen. Mit Unterstützung von Kanzleien in Brüssel und Düsseldorf wird die StädteRegion Aachen

· Informationsansprüche nach europäischem Recht gegen die belgischen Behörden geltend machen und ggf. einklagen,

· die Europäische Kommission auffordern, dass diese ihre Informationsansprüche gegen Belgien geltend macht,

· eine Klage beim belgischen Staatsrat gegen die (Wieder-) Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2 einreichen,

· zusätzlich eine Klage vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel einreichen mit dem Ziel, die Stilllegung von Tihange 2 zu betreiben.

Bereits zahlreiche deutsche und niederländische Kreise, Städte und Gemeinden haben erklärt, die Klagen der StädteRegion Aachen zu unterstützen. Neben den Kreisen Euskirchen, Neuss, Düren und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm schließen sich auch Städte des Ruhrgebiets dem Rechtsstreit an: Erst im Februar wurde ein entsprechender Antrag im Rat der Stadt Gelsenkirchen einstimmig beschlossen.

Ausbau Radverkehrsinfrastruktur

Ausbau Radverkehrsinfrastruktur

insbesondere für den Alltagsradverkehr

Sehr geehrter Herr Landrat Schade,

die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD im Kreistag bitten in der Sitzung des Kreisausschusses am 07.03.2016 um die Behandlung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises wird gebeten, den aktuellen Sachstand der bestehenden, der im Bau und Umsetzung befindlichen Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen u.ä.) sowie  weitere Planungen darzustellen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen ob gemeinsam mit den Städten ein Konzept  entwickelt werden kann, um eine fahrradfreundliche Infrastruktur für den Alltagsradverkehr im EN-Kreis zu entwickeln, soweit möglich verknüpft mit regionalen Maßnahmen, z.B. des RVR.

Der Alltagsradverkehr, also die Fahrten mit dem Rad zur Arbeit, Ausbildungsstätte oder zum Einkaufen sind zielorientierte Fahrten und sollten schnell und sicher erfolgen können. Neben der direkten und sicheren Wegeführung gehören sichere Parkmöglichkeiten, regelmäßige Instandhaltung, Lademöglichkeiten für Elektroräder sowie weitere Serviceeinrichtungen, wie z.B. Reparaturmöglichkeiten, zur Basisinfrastruktur für Alltagsradler*innen.

Die Weiterentwicklung des alltagstauglichen Radwegenetzes sollte selbstverständlich nicht zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen. Die Verwaltung wird außerdem gebeten die Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden“ (AGFS) zu prüfen und dem Ausschuss dann ggf. ein Beitrittskonzept vorzulegen.

Ambulantes Angebot für psychisch kranke Menschen

Ambulantes Angebot für psychisch kranke Menschen über 65 Jahren

Sehr geehrter Herr Landrat,

Zur Sozialausschusssitzung am 25.Februar stellen wir hiermit folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt im 1. Halbjahr 2016 zu prüfen, welche Vereine / Verbände im Ennepe-Ruhr-Kreis ein ambulantes Angebot für psychisch kranke Menschen über 65 Jahren anbieten und ob zusätzlicher Bedarf besteht.

Begründung:

Den Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen ist es wichtig, dass weiterhin ein ambulantes Angebot für psychisch kranke Menschen über 65 Jahre im Ennepe-Ruhr-Kreis besteht. Zumal wir davon ausgehen, dass die Zahl derjenigen Personen, die davon betroffen sind in den nächsten Jahren steigen wird.