Sehr geehrter Herr Landrat Schade,

die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD im Kreistag bitten in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarktpolitik am 7.06.2018 um die Beratung des folgenden Antrag zum Tagesordnungspunkt 7 „ Öffentliche Beschwerden über das Jobcenter“.

1. Zum Beschwerdemanagement erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht über die Arbeit des zentralen Beschwerdemanagements, der sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte aufgreift. Ein Entwurf dieses Berichts wird noch in 2018 im Ausschuss für Arbeitsmarktpolitik vorgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neubeschaffung einer Fachsoftware dafür Sorge zu tragen, dass vermehrt online und e-government Lösungen ermöglicht werden.

Begründung:

1. Eine umfängliche systematische Erfassung und Darstellung aller Beschwerden bindet unverhältnismäßig viele Ressourcen und führt nur zu begrenzten zusätzlichen Erkenntnissen.

Machbar und möglich erscheint eine systematische quantitative Erfassung und Darstellung der Beschwerden, die im zentralen Beschwerdemanagement auflaufen. Weiter ist eine qualitative Darstellung der Beschwerdesituation im gesamten Jobcenter wünschenswert und erkenntnisbringend. Eine Differenzierung nach den Standorten ist in externen Darstellungen nicht zielführend.

2. Die Verwaltung arbeitet gerade daran, ein neues, modernes und leistungsfähigeres EDV Fachverfahren zu beschaffen. Dazu wurde im Ausschuss für Arbeitsmarkt berichtet. Ziel ist es, das neue Verfahren im Jahr 2019 im Praxiseinsatz zu haben. Dieses Verfahren wird dann Elemente des e-governments ermöglichen.

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten erscheint allein die Online-Terminvereinbarung möglich.

Wünschenswerte Online-Angebote zum jetzigen Zeitpunkt ohne Systemintegration einzubauen, führen zu erheblichem vermeidbarem Mehraufwand und stellen allenfalls eine Notlösung dar.