Nachhaltig wirtschaften – kommunale Aufträge nach klaren Qualitätskriterien vergeben

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Ennepe-Ruhr bittet für die Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2026 den Tagesordnungspunkt: „Nachhaltig wirtschaften – kommunale Aufträge nach klaren Qualitätskriterien vergeben“ für die Tagesordnung vorzusehen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt bittet die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den folgenden Antrag zu beraten:

1. Der Kreistag begrüßt, dass die Verwaltung die neue kommunale Entscheidungsfreiheit nach § 75a Gemeindeordnung NRW nutzen und im Wege einer Satzung transparente Prinzipien und Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwertgrenze festlegen möchte.

2. Die Vergabekriterien des Ennepe-Ruhr-Kreises sollen hierbei insbesondere die folgenden Aspekte umfassen:
• Lebenszykluskosten (Anschaffung, Wartung, Energieverbrauch, Reparatur, Entsorgung),
• Langlebigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Reparaturfähigkeit
• Energie- und Ressourceneffizienz,
• Klimafolgekosten und Umweltauswirkungen,
• Recyclingfähigkeit und Materialherkunft sowie
• die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Nutzungsdauer/ Laufzeit.

3. Die Verwaltung prüft, ob und inwieweit die zu treffenden Regelungen auf die kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen ausgeweitet werden können bzw. wie diese gleichsam auf die Festlegungen der Verwaltung verpflichtet werden können.

Begründung:
Mit dem neuen § 75a GO NRW, der zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist wird den Kommunen ausdrücklich das Recht eingeräumt, bei Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte eigene Vergaberegeln und -kriterien festzulegen – unter Wahrung der Prinzipien von Transparenz, Gleichbehandlung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Damit erhält die Stadt Schwelm echte kommunale Entscheidungsfreiheit.

Diese neue Freiheit gilt es zu nutzen, um die Beschaffungskriterien um ökologische und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte zu erweitern, wie es die Begründung zum Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 18/13836, S. 145f.) auch vorgesehen hat und wie es im entsprechenden FAQ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vorgesehen ist. So kann die kommunale Beschaffung zukunftsfähig, fair und nachhaltig gestaltet werden.

Bislang war die Vergabe kommunaler Aufträge auch unter der EU-Schwellenwertgrenze durch enge Vorgaben geprägt. Einzige Ausnahme bildeten die Auftragsvergaben von kommunalen Betrieben und Unternehmen.
Jetzt obliegt es der Kommune, selbst festzulegen, welche Aspekte eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsbetrachtung umfasst:
Nicht nur der günstigste Preis zählt – sondern das beste Gesamtpaket aus Qualität, Nachhaltigkeit und langfristiger Wirtschaftlichkeit.

Das ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch klug.
Denn langlebige und effiziente Produkte senken Betriebskosten, vermeiden Reparaturen und entlasten so langfristig den Haushalt. Was auf den ersten Blick teurer wirkt, kann sich über die Jahre durchaus auszahlen. Die Festlegung klarer Kriterien für kommunale Unterschwellenvergaben schafft Klarheit, Transparenz und erteilt gleichzeitig einen eindeutigen nachhaltigen Auftrag für das kommunale Beschaffungswesen. Die kommunalen Spitzenverbände haben hierzu bereits eine Mustersatzung erstellt.

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde auch der bisherige § 26 Kommunale Haushaltsverordnung NRW aufgehoben. Auch wurde § 8 Kommunalunternehmensverordnung angepasst.
Auf dieser Grundlage ist zu prüfen, wie kommunale Vergabekriterien ab 2026 auch auf kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen angewandt werden können.


Antrag: Nachhaltig wirtschaften – kommunale Aufträge nach klaren Qualitätskriterien vergeben

Download des Antrages per Klick

Klicken Sie hier oder auf die Abbildung, um den Antrag „Nachhaltig wirtschaften – kommunale Aufträge nach klaren Qualitätskriterien vergeben“ als PDF herunterzuladen.