Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Ennepe-Ruhr bittet für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Integration am 16.11.2026 den Tagesordnungspunkt

„Hitzeschutz an Schulen und Bildungseinrichtungen im Ennepe-Ruhr-Kreis – Sachstandsbericht zu bereits umgesetzten Maßnahmen, bestehenden Schutzkonzepten und zukünftigen Handlungserfordernissen“

für die Tagesordnung vorzusehen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt bittet die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen umfassenden Sachstandsbericht zum sommerlichen Hitzeschutz in den schulischen Gebäuden und Bildungseinrichtungen in Trägerschaft des Kreises darzulegen.

Der Bericht soll sowohl die bereits umgesetzten Maßnahmen als auch die bestehenden Defizite und die kurz-, mittel- und langfristig geplanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren Beschäftigten sowie anderer regelmäßig anwesender Personen darstellen.
Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Bestehendes Hitzeschutzkonzept und Zuständigkeiten:
    Es soll dargestellt werden, ob bereits ein verbindliches Hitzeschutzkonzept für Schulen und Bildungseinrichtungen besteht. Falls ein solches Konzept vorhanden ist, sollen dessen Inhalte, Geltungsbereich und Umsetzungsstand erläutert werden. Falls kein Konzept besteht, soll die Verwaltung darlegen, ob und bis wann dessen Erarbeitung vorgesehen ist.
  2. Bisher umgesetzte Maßnahmen und aktuelle Belastungssituation:
    Es soll aufgeführt werden, welche baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, um Schüler*innen, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie weitere Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren durch hohe Temperaturen zu schützen. Dabei sollen insbesondere Erkenntnisse zu Raumtemperaturen, Verschattung, Lüftung, Trinkwasserversorgung und besonders hitzebelasteten Standorten berücksichtigt werden.
  3. Geplante Maßnahmen und bauliche Anpassungen:
    Es soll dargestellt werden, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes vorgesehen sind. Dazu zählen insbesondere außenliegende Verschattung, Begrünung, Entsiegelung, geeignete Lüftungs- und Kühlungsmöglichkeiten sowie weitere Maßnahmen zur klimaangepassten Gestaltung von Schulgebäuden und Außengeländen. Soweit möglich, sollen Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogramme und Umsetzungszeiträume benannt werden.
  4. Gesundheitsschutz und Aufrechterhaltung des Bildungsbetriebs:
    Es soll erläutert werden, welche verbindlichen Abläufe bei Hitzewarnungen und besonders hohen Raumtemperaturen gelten und anhand welcher Kriterien Unterricht, Betreuung, Verpflegung und Prüfungen angepasst werden. Dabei ist darzustellen, wie die Gesundheit aller Betroffenen geschützt und zugleich ein möglichst verlässlicher Schul- und Bildungsbetrieb sichergestellt werden kann.
  5. Vergleich mit anderen Kommunen, Priorisierung und weiteres Vorgehen:
    Es sollen geeignete Beispiele bereits umgesetzter oder geplanter Hitzeschutzmaßnahmen aus anderen Kreisen und Kommunen dargestellt und auf ihre Übertragbarkeit auf den Ennepe-Ruhr-Kreis geprüft werden. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme soll die Verwaltung erforderliche weitere Maßnahmen priorisieren, bestehende Zuständigkeiten und Kooperationsmöglichkeiten mit den kreisangehörigen Städten erläutern und Vorschläge für eine regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung zum Umsetzungsstand vorlegen.

Begründung:
Die vergangenen Sommer haben deutlich gemacht, dass Hitzeperioden keine außergewöhnlichen Einzelfälle mehr sind, sondern eine zunehmend relevante Herausforderung für Gesundheit, Gebäudebetrieb und Bildungsinfrastruktur darstellen.

Hohe Temperaturen beeinträchtigen das körperliche Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Sie können zu Flüssigkeitsmangel, Kreislaufproblemen, Hitzekrämpfen und im Extremfall zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag führen. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche sowie Personen mit Vorerkrankungen. Auch Beschäftigte, die sich über längere Zeit in aufgeheizten Klassenräumen, Verwaltungsbereichen, Küchen oder anderen Arbeitsräumen aufhalten, können erheblichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sein. Das Robert Koch-Institut beschreibt diese gesundheitlichen Risiken in seinen aktuellen Informationen zu Hitze und Klimawandel.

Gleichzeitig können überhitzte Klassenräume, aufgeheizte Fachräume und nicht ausreichend beschattete Schulhöfe die Konzentrationsfähigkeit, die Unterrichtsqualität und die Nutzung der Außenflächen einschränken. Der Schutz der Gesundheit und die Sicherstellung eines verlässlichen Bildungsangebots müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden. Ein wirksamer Hitzeschutz darf sich nicht ausschließlich auf kurzfristige Verhaltenshinweise beschränken, sondern muss auch die baulichen Voraussetzungen der Gebäude und Schulgelände berücksichtigen.

Die Dimension der Herausforderung verdeutlichen die Temperaturwerte des Jahres 2026: In Nordrhein-Westfalen wurden während der Hitzewelle Ende Juni an den Wetterstationen Tönisvorst und Weilerswist-Sommersum jeweils 40,2 °C gemessen. Damit wurde ein neuer Höchstwert für einen Junitag in Nordrhein-Westfalen erreicht. Der bisherige landesweite Temperaturrekord von 41,2 °C aus dem Juli 2019 blieb bestehen. Nach der vorläufigen Sommerbilanz des Deutschen Wetterdienstes gehörte der Sommer 2026 mit einer deutschlandweiten Mitteltemperatur von rund 19,6 °C zu den wärmsten Sommern seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Diese Werte verdeutlichen die Notwendigkeit, die bauliche und organisatorische Vorsorge auf zunehmende Hitzebelastung auszurichten.

Auch der Ennepe-Ruhr-Kreis hat bereits auf die steigende Bedeutung des Hitzeschutzes reagiert: Im Juni 2026 kündigte die Kreisverwaltung an, im Rahmen der Arbeitsgruppe Hitzeschutz Temperaturindikatoren an rund 400 Einrichtungen zu verteilen. Die sogenannten Hitzewar­ner zeigen eine kritische Raumtemperatur von mehr als 28 °C durch einen Farbwechsel an. Diese Maßnahme ist ein konkreter Ansatz zur Sensibilisierung, ersetzt jedoch keine umfassende Prüfung der baulichen Gegebenheiten und der notwendigen Schutzmaßnahmen an den einzelnen Schulstandorten.

  • Darüber hinaus zeigen Beispiele aus Nordrhein-Westfalen, dass unterschiedliche bauliche und organisatorische Maßnahmen bereits in kommunalen Projekten berücksichtigt werden. In Gummersbach werden an 14 Bildungsstandorten unter anderem Sonnensegel, außenliegende Verschattung und ein Trinkwasserspender vorgesehen beziehungsweise umgesetzt. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen hat außerdem Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung veröffentlicht, die Kommunen bei der systematischen Entwicklung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen unterstützen.
  • Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den aktuellen Sachstand im Ennepe-Ruhr-Kreis transparent zusammenzuführen. Eine strukturierte Bestandsaufnahme schafft die Grundlage, um vorhandene Maßnahmen zu bewerten, besonders belastete Standorte zu identifizieren und notwendige Investitionen frühzeitig in die Haushalts- und Bauplanung aufzunehmen.
  • Ziel des Antrags ist es, einen nachvollziehbaren Überblick über den bestehenden Hitzeschutz zu erhalten und daraus konkrete Handlungsschritte für die kommenden Jahre abzuleiten. Dabei sollen der Gesundheitsschutz aller Betroffenen, die langfristige Anpassung der Bildungsinfrastruktur an den Klimawandel und die Aufrechterhaltung eines verlässlichen Bildungsbetriebs gleichermaßen berücksichtigt werden.

Vorschaubild_Antrag Hitzeschutz an Schulen und Bildungseinrichtungen

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