Ungerechte Bezahlung muss ein Ende haben

Zum Internationalen Frauentag am 08.03.2016 machen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Ennepe-Ruhr auf nach wie vor bestehende Differenzen bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aufmerksam.

Karen Haltaufderheide, Sprecherin der GRÜNEN EN: „In einem wirtschaftlich weit entwickelten Land wie Deutschland, verdienen Frauen pro Stunde immer noch 21 Prozent weniger als Männer. Damit sind wir eines der Länder in Europa, bei denen der Lohnunterschied am höchsten ist. Dies zeigt, wie rückschrittlich die deutsche Wirtschaft in diesem Bereich agiert. Hier wird nicht nur deutlich, welcher Ungerechtigkeit Frauen nach wie vor ausgesetzt sind. Es wird zum anderen auch klar, welche Potentiale damit verschenkt werden. Frauen, die durch niedrigere Gehälter und Ausgrenzung von führenden Positionen ferngehalten werden, sind ein Verlust für jedes Unternehmen. Zusätzlich sind nach wie vor insbesondere Frauen von Altersarmut betroffen. Um das zu verhindern, brauchen wir unter anderem qualifizierende Angebote für Erwerbslose und WiedereinsteigerInnen nach einer Familienzeit. Alleinerziehende brauchen Unterstützung in Form von Betreuungsinfrastruktur und flexiblen Arbeitszeitmodellen.“

Thomas Schmitz, Sprecher der GRÜNEN EN: „Im öffentlichen Diskurs über Deutschland wird die hier gelebte Gleichstellung oft hoch gelobt. Wie kann es aber sein, dass Frauen trotzdem nach wie vor kaum in den Führungsetagen zu finden sind? Oder dass sie immer noch einen Großteil der unbezahlten Pflege- und Fürsorgetätigkeiten übernehmen und dadurch häufig die Chance auf attraktive Anstellungen verlieren? Wenn wir Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und gleiche Rechte für alle wollen, dann müssen wir umdenken. Die Ansicht, dass Frauen der Familie mehr verpflichtet wären als Männer ist vollkommen veraltet, schwebt aber nach wie vor in vielen Köpfen. Daher brauchen wir zusätzlich gesetzliche Maßnahmen, um Gleichstellung zu erreichen. Dazu gehören ein Entgeltgleichheitsgesetz, Regelungen für die Privatwirtschaft, eine Quote für Aufsichtsräte und Vorstände.“