Information zum Erstwähler*innenbrief

In den letzten Tagen haben die Erstwähler*innen im Ennepe-Ruhr-Kreis ein Anschreiben von uns erhalten.

Die Daten hierfür haben wir von der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde erhalten. Rechtsgrundlage dafür ist § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz, den wir zitieren:

Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in …
… darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Anfrage der Daten erfolgte dabei durch den jeweiligen Ortsverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor Ort Der Ortsverband hat dabei um die Daten der Alterskohorten gebeten, die erstmalig bei dieser Bundestagswahl wählen dürfen.

Gemäß der gesetzlichen Regelung werden uns dabei folgende Daten übermittelt: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und die Anschrift des Erstwohnsitzes. Das Geburtsdatum selbst wird nicht mitgeteilt.

Die Daten wurden anschließend von unserem Kreisverband an einen Dienstleister weitergeleitet, der im Auftrag für alle beteiligten Kreisverbände die versendete Wahlinformation mit den Anschriften bedruckt und versendet. Vertraglich ist sichergestellt, dass die Listen mit Abschluss der Beauftragung vom Dienstleister gelöscht werden.

Selbstverständlich werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Daten nicht für andere Zwecke verwenden und diese auch nicht an andere Dritte weitergeben.