Interessenbekundung für eine Teilnahme am Förderprogramm „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.09.2016:
Gegenwärtig erleben wir mit der Zuwanderung von geflüchteten Menschen eine einzigartige Solidarität, aber auch ein Erstarken rechtsextremer Propaganda sowie rassisch motivierte Straftaten. Unser entschiedenes Engagement für eine demokratische, weltoffene Gesellschaft, gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist wichtiger denn je“, so äußerte sich Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, im Juli 2016 gegenüber der Presse. Im Jahr 2015 wurden in NRW 4.437 Straftaten in der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ erfasst (+35% gegenüber 2014). Auch wenn in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises bisher nur vereinzelt entsprechende Vorfälle bekannt geworden sind und sich diese eher auf die umliegenden Großstädte konzentrieren, sollte das Gefahrenpotenzial nicht unterschätzt werden.
Dieses zeigen auch die Erfolge von rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Parteien bei den Kommunalwahlen 2014 im Ennepe-Ruhr-Kreis. So konnte die AfD in den Kreistag (3,6%, 2 Mandate) und in die Räte der Städte Ennepetal (4,7%, 2 Mandate) und Wetter/Ruhr (5,1%, 2 Mandate) einziehen. In Witten ist die rechtsextremistische Partei Pro NRW (2,8%, 2 Mandate) im Rat vertreten. Daher ist die die Stärkung der Demokratie und die Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine notwendige Aufgabe.
Am 10. Mai 2016 hat die Landesregierung das „Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ auf den Weg gebracht (www.nrweltoffen.de). Das Ziel ist es, bereits bestehende Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus besser aufeinander abzustimmen und insbesondere die präventive Arbeit zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt auf der engen Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure. Neben der Landesebene kommt dabei gerade auch der kommunalen Ebene große Bedeutung zu. Deshalb stellt das Land zusätzlich 2 Mio. Euro zur Verfügung, um die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu unterstützen.
In einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums werden Kreise und kreisfreie Städte aufgefordert, integrierte lokale Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus und Rassismus umzusetzen oder zu entwickeln. Der Aufruf richtet sich damit ausdrücklich auch an die Kommunen, die wie der Ennepe-Ruhr-Kreis bisher noch keine entsprechenden Prozesse eingeleitet haben. Lediglich Witten und Gevelsberg beteiligen sich an dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger ist der Kreis. Da die Einbindung weiterer öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure Teil des Konzepts ist, können jedoch Mittel oder Teile der Mittel an Dritte weitergeleitet werden. In diesem Zusammenhang würde sich die Einbeziehung der drei Volkshochschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis anbieten, die als interkommunale Träger politischer Bildung/Erwachsenenbildung über wertvolle Erfahrungen und Ressourcen verfügen.
Ziel ist es, in einem strukturierten Verfahren unter Einbeziehung aller relevanten öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten. Dazu muss der Kreistag spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung einen Beschluss fassen. Zuvor ist aber die Abgabe einer Interessenbekundung erforderlich. Sie umfasst die Vorlage eines schriftlichen Konzepts zu folgenden Punkten:
1) Bisherige Erfahrungen in der Rechtsextremismus-/Rassismusprävention,
2) Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten,
3) Entwicklungsstand bzgl. eines Handlungskonzepts,
4) Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure,
5) Ausgangsanalyse/Handlungsbedarfe,
6) Zielformulierung/Maßnahmenentwicklung bzw. -umsetzung,
7) Ausführliche Beschreibung zu den beabsichtigten Maßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 Euro pro Haushaltsjahr begrenzt. Es ist beabsichtigt die Förderung bis zum 31.12.2018 zu bewilligen. Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 1.1.2017.
Beschluss:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und insbesondere den Volkshochschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis eine Interessenbekundung zum Förderaufruf „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ abzugeben.